Zinsabschlag ist der Abschlag, der auf Kapitalerträge (Zinsen) fällig wird. Nach dem Zinsabschlaggesetz werden seit dem 1. Januar 1993 grundsätzlich alle Zinseinkünfte mit einem Abschlag von 30% versehen. Dieser Betrag wird von den Kreditinstituten vom Zins abgezogen und direkt ans Finanzamt weitergeleitet.
Der Zinsabzug wird vermieden, wenn der Guthabenzins nicht über 1 Prozent liegt oder wenn der Sparer dem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilt. Zinsen auf Bausparguthaben sind jedoch auch ohne Freistellungsauftrag vom Zinsabschlag befreit, wenn dem Bausparer im Kalenderjahr der Gutschrift der Kapitalerträge für Bausparbeiträge eine Arbeitnehmersparzulage oder eine Wohnungsbauprämie gewährt wird.