Zusatzsicherheit ist die Sicherheiten, die bei Überschreiten der Beleihungsgrenzen oder nicht ausreichenden Bonitäten verlangt werden. Diese sind nach § 7 BSpKG (Bausparkassengesetz) vorgeschrieben, sofern eine Beleihung über 80% des Beleihungswertes des Pfandobjekts beantragt wird.
Darunter fallen beispielsweise
- Zusatzobjekte,
 - Bürgschaften von Banken oder Arbeitgebern,
 - Mitverpflichtungen von Verwandten
 - sowie die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.
 
                









