Zusatzsicherheit ist die Sicherheiten, die bei Überschreiten der Beleihungsgrenzen oder nicht ausreichenden Bonitäten verlangt werden. Diese sind nach § 7 BSpKG (Bausparkassengesetz) vorgeschrieben, sofern eine Beleihung über 80% des Beleihungswertes des Pfandobjekts beantragt wird.
Darunter fallen beispielsweise
- Zusatzobjekte,
- Bürgschaften von Banken oder Arbeitgebern,
- Mitverpflichtungen von Verwandten
- sowie die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.