Zuteilung

Als Zuteilung ist die Auszahlung eines Bausparvertrages zu verstehen.

Damit ein Bausparvertrag zugeteilt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Mindestsparzeit,
  • ein Mindestsparguthaben und
  • eine ausreichende Bewertungszahl müssen erreicht worden sein.
    Die Bewertungszahl drückt die Sparleistung aus, d.h. wie viel Geld für welche Zeit auf dem Bausparkonto angelegt wurde. Die Bewertungszahl erhöht sich durch jede Einzahlung und durch die weitere Verzinsung des Guthabens bis zum nächsten Bewertungsstichtag.

Sofern diese Vorraussetzungen erfüllt wurden muss der Bausparer aktiv werden: Der Vertrag wird nämlich nur zugeteilt, wenn dies beantragt wird. Es muss also ein Zuteilungsantrag gestellt werden.