Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist das gesetzlich geregelte Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung von Ansprüchen von einen oder mehreren Gläubigern gegenüber einem Schuldner.

Unterschieden wird zwischen Einzelzwangsvollstreckung ist die Gesamtvollstreckung: Erstere dient der Befriedigung einzelner Gläubiger aus einzelnen Vermögensgegenständen des Schuldners, letztere der Befriedigung der Gesamtheit der Gläubiger aus allen Vermögensgegenständen des Schuldners im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.