Massive Steuererhöhung für Erben von Immobilien

1. Dezember 2022
Für die breite Öffentlichkeit fast unbemerkt hat der Gesetzgeber mit Wirkung 01.01.23 die Anlage 25 zum Bewertungsgesetz durch das Jahressteuergesetz 2022 geändert. Durch diesen Umstand kommen auf Immobilienerben höhere Erbschafts- und Schenkungssteuern von 30 % bis 40 % zu. Wer darüber hinaus noch das Pech hat in eine höhere Steuerstufe zu rutschen, für den können sich im Extremfall die Kosten sogar vervielfachen. Wer also vorhat seine Immobilie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf die nächste Generation zu übertragen, sollte dies jetzt vorziehen und den notariellen Vertrag noch in 2022 unterschreiben.