2. Juni 2023
Zum 01.06.23 ist das neue Förderprogramm 300 gestartet, welches Familien mit kleinem und mittleren Einkommen dabei unterstützen soll Wohneigentum zu bilden. Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten Krediten aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse. Das neue Programm ist kombinierbar mit dem KfW Progr. 124 nicht aber mit den Programmen 297/298.
Antragsteller sind natürliche Personen ( Privatpersonen )
– die ein klimafreundliches Wohngebäude neu bauen oder einen klimafreundlichen Neubau innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erstmalig erwerben
– die den geförderten Neubau als Eigentümer ( mind. 50 % ) selbst zu Wohnzwecken nutzen
– bei denen mindestens 1 Kind im Haushalt lebt, welches noch nicht 18 ist
– deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 60.000 € bei einem Kind, zzgl. 10.000 € je weiterem Kind nicht überschreitet
– die kein Baukindergeld des Bundes ( KfW-Zuschussprogramm 424 ) in Anspruch genommen haben
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