Neues Bauvertragsrecht

8. Januar 2018
Für Bauverträge, die ab dem 1.Januar 2018 geschlossen werden, gelten nunmehr neue rechtliche Rahmenbedingungen. Die rechtliche Position des privaten Bauherren wird in einem neuen Abschnitt zum Bauvertragsrecht, innerhalb des BGB, gegenüber dem Bauunternehmer gestärkt. Folgend ein paar wesentliche Veränderungen / Neuerungen:
– schon vor der Vertragsunterschrift muss dem Bauherren eine vollständige / detaillierte Bauleistungsbeschreibung ausgehändigt werden.
– Private Bauherren können innerhalb einer Frist von 14 Tagen dem Vertrag widersprechen. Von diesem Widerrufsrecht muss er durch den Bauunternehmer im Vorfeld informiert werden.
– Bauunternehmen dürfen bis zur Abnahme max. 90 % des vereinbarten Kauf- oder Baupreises als Abschlagszahlung verlangen. Die letzten 10 % dürfen erst nach Abnahme in Rechnung gestellt werden
– Der Bauunternehmer muss einen Fertigstellungstermin benennen. Sollten fehlende Baugenehmigungen dies zunächst unmöglich machen, muss zumindest eine verbindliche Bauzeit benannt werden