Post zur Grundsteuer. Achtung
13. Oktober 2022
Bis zum 31.01.23 müssen alle Immobilienbesitzer Ihren Finanzämtern Daten zu Haus und Grund mitteilen. Wer das bereits getan hat, bekommt jetzt oder in Kürze Post von der Behörde. Bis zum Jahr 2024 erhalten alle 36 Millionen Immobilien-Eigentümer insgesamt 3 Bescheide zur Grundsteuer. Diese kommen in zwei Anschreiben. Erst der dritte Bescheid aus dem zweiten Schreiben zeigt, wie hoch der künftige Grundsteuerbetrag ausfallen wird. Besonders übel dabei : Gegen den dritten Bescheid können Betroffene keinen Einspruch einlegen. Dieser Schritt, sollte er erforderlich sein, muss schon beim ersten Anschreiben erfolgen !!! Stellt der Eigentümer nach eingehender Prüfung Fehler fest, kann er binnen 1 Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim Finanzamt einlegen. Besonders ärgerlich wäre der Umstand, wenn der Eigentümer selber in seiner Erklärung Fehler bei den Angaben gemacht hat und diese nicht reklamiert. Dann nämlich zahlt er künftig zu viel Grundsteuer oder wird im umgekehrten Fall der Steuerhinterziehung beschuldigt.