Steuern beim Hausverkauf

26. November 2019
Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen, sollten anfallende Steuern nicht unterschätzen. Man muß sich mit 2 zentralen Fragen vorher auseinander setzen : Wie lange ist die zu verkaufende Immobilie bereits im eigenen Besitz und gibt es weitere Objekte, die in naher Zukunft verkauft werden sollen ? Generell gibt es 2 unterschiedliche Steuerarten, die beim Immobilienverkauf entstehen können. Beide fallen unter die Einkommenssteuer : die Gewinn-bzw. Spekulationssteuer und die Gewerbesteuer.

Besitzen Eigentümer die Immobilie seit weniger als 10 Jahren, wird eine Gewinnsteuer beim privaten Verkauf fällig. Haben die Eigentümer die Immobilie 3 Jahre lang vor dem Verkauf zu eigenen Wohnzwecken genutzt, dürfen sie die Immobilie vor Ende der Zehn-Jahres-Frist steuerfrei verkaufen. Diese Regelung greift auch, wenn leibliche Kinder die zu verkaufende Immobilie bewohnen, soweit sie noch Kindergeld beziehen. Bei Mehrfamilienhäusern wird die qm-Zahl der eigengenutzten Fläche vom Veräußerungsgewinn des gesamten Objektes abgezogen.

Wer seine Immobilie privat verkauft, muss keine Gewerbesteuer bezahlen. Werden aber innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Veräußerungsgeschäfte getätigt, gilt dies als gewerblicher Handel und demzufolge wird sowohl Gewerbe- als auch Einkommensteuer fällig. In diesem Fall werden die Steuern nicht erst ab der 4 Immobilie fällig, sondern auch schon für die ersten 3 verkauften Objekte. Allerdings werden Objekte nur dann gezählt, wenn sie sich seit weniger als 5 Jahren im Besitz des Eigentümers befanden. Der Verkauf von mehr als 3 Objekten auf demselben Grundstück zählt nicht als gewerblicher Handel. Wer ein Haus kauft, es zu einem Mehrfamilienhaus macht ( Teilungserklärung ) und die entstandenen Einheiten als Eigentumswohnungen verkauft, muss wissen, dass jede Wohnung als einzelnes Objekt gilt.