Streit bei Grunderwerbssteuer

9. Juni 2021
Im Kaufvertrag eines noch unbebauten Grundstückes war auch die kostenpflichtige Erschließung mit dem dafür anfallenden Preis mit angegeben. Das Finanzamt hat nun die Grunderwerbsteuer für den gesamten Kaufpreis, also incl. der Erschließungskosten beim Erwerber eingefordert. Streitfrage ist nun, ob die Kostenposition für die Erschließung heraus zu rechnen sei und damit letztlich weniger Grunderwerbssteuer anfällt, weil der Käufer von einem Erwerb eines nicht erschlossenen Grundstücks ausgegangen ist. Nachdem das Finanzgericht Münster dem
Bescheid des Finanzamtes recht gab ( Az. 8 K 1438/19 GrE ) liegt der Vorgang nun beim Bundesfinanzhof. Betroffene Käufer, denen ihr Finanzamt in einem ähnlichen Fall die Grunderwerbssteuer auch auf die noch zu erbringende Erschließung berechnet, können gegen diesen Bescheid nun Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung einfordern ( Az. II R 9/21 ). Allerdings sei angemerkt, dass die geforderte volle Steuer zunächst zu zahlen ist, welche später, je nach Urteil, anteilig zurück erstattet werden kann. Tipp : Besser erscheint die Vorgehensweise, den Grundstückserwerb und die Erschließung getrennt von einander zu vereinbaren