Die Gründe für diese Entwicklung sind schnell erklärt. Im Zuge des allgemein rückläufigen Zinsniveaus sind die Pfandbriefsätze in den vergangenen Jahren gefallen und haben sich damit immer weiter von den damals festgeschriebenen Darlehenszinsen entfernt. Je größer sich diese Differenz darstellt, desto größer fällt die Vorfälligkeitsentschädigung aus. Allerdings wird immer wieder moniert, dass einzelne Banken es mit der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht so genau nehmen, insofern kann jedem Verbraucher nur dringend empfohlen werden, diese unabhängig überprüfen zu lassen. So sind künftig entfallende Risiko-u. Verwaltungskosten abzuziehen. Eine erhebliche Einsparsumme kann daraus resultieren, dass ein einmal eingeräumtes Sondertilgungsrecht bei der Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt wurde. Die Banken müssen für die Restlaufzeit unterstellen, dass der Kunde jede maximal zulässige Sondertilgung getätigt hätte, selbst dann, wenn er dies in den bereits vergangenen Jahren eben nicht getan hat.