Vorfälligkeitsentschädigung wird immer teurer

8. Juli 2014
Es gibt Kunden, die wollen aufgrund der niedrigen Zinsen vorzeitig aus Ihrem Baudarlehen aussteigen, andere wiederum müssen es, weil unerwartete Dinge, wie Verkauf der Immobilie wegen Umzug, Scheidung, Tod des Ehepartners, Arbeitslosigkeit sie dazu zwingen. In allen Fällen wird die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung fällig, mit der sich die Banken die entgangenen Zinseinnahmen entschädigen lassen. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland bei der Höhe dieser Entschädigung leider auf dem Spitzenplatz. Aktuell hat die Verbraucherzentrale Bundesverband ( VZBV ) sogar festgestellt, dass sich in der jetzt  niedrigen Zinslandschaft diese Entschädigung spürbar erhöht hat. Lag der Betrag für die Kreditablöse in 2007 und 2008 noch bei rd. 4 % des abgelösten Restkapitals, stieg er zwischen 2009 und 2013 auf durchschnittlich 8,9 % .

Die Gründe für diese Entwicklung sind schnell erklärt. Im Zuge des allgemein  rückläufigen Zinsniveaus  sind die Pfandbriefsätze in den vergangenen Jahren gefallen und haben sich damit immer weiter von den damals festgeschriebenen Darlehenszinsen entfernt. Je größer sich diese Differenz darstellt, desto größer fällt die Vorfälligkeitsentschädigung aus. Allerdings wird immer wieder moniert, dass einzelne Banken es mit der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht so genau nehmen, insofern kann jedem Verbraucher nur dringend empfohlen werden, diese unabhängig überprüfen zu lassen. So sind künftig entfallende Risiko-u. Verwaltungskosten abzuziehen. Eine erhebliche Einsparsumme kann daraus resultieren, dass ein einmal eingeräumtes Sondertilgungsrecht bei der Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt wurde. Die Banken müssen für die Restlaufzeit unterstellen, dass der Kunde jede maximal zulässige Sondertilgung getätigt hätte, selbst dann, wenn er dies in den bereits vergangenen Jahren eben nicht getan hat.