Wachstumschancengesetz / Abschreibung Wohnungsneubau

4. September 2023
Die Koalition hat sich bzgl. der degressiven Abschreibung für den Wohnungsneubau geeinigt und die Höhe steht nun auch fest und das ohne Baukostenobergrenzen. Die degressive Abschreibung beträgt demnach 6 Jahre lang jeweils 6 % der Investitionskosten, insgesamt also 36 % in 6 Jahren, vorausgesetzt wird hierbei der Effizienzstandard 55 ! Die neue Abschreibung gilt für alle Bauprojekte ab 01.10.23 ! Noch offen ist, ob die erhöhte Abschreibung statt oder zusätzlich zu dem regulären Satz von 2 % pro Jahr erfolgen soll. Nach dem statement der Bauministerin soll die neue Abschreibung auf alle Bauprojekte Anwendung finden, es ist allerdings davon auszugehen, dass selbstgenutzte Immobilien davon nicht umfasst sind, sondern nur vermietete Einheiten.