Wer zahlt den Makler ?
26. August 2019
Nun ist sie da, die Kompromisslösung heißt : Anders wie bei der Vermietung gilt beim Kauf eben nicht das klassische Bestellerprinzip, wie von der SPD gefordert, sondern es gibt eine paritätische Aufteilung der Maklerkosten. Beim Kauf von Wohneigentum muss derjenige, der den Makler nicht beauftragt hat in Zukunft nur noch 50 % der Maklergebühr zahlen. Die andere Hälfte trägt der Besteller. Der Nichtbesteller muss die Gebühr darüber hinaus nur dann zahlen, wenn der Auftraggeber seinen Anteil bezahlt hat. Zahlt der Verkäufer keine Maklergebühr, dürfen somit dem Käufer ebenfalls keinerlei Kosten in Rechnung gestellt werden.