Widerrufsjoker bald Geschichte

9. Februar 2016
Das Bundeskabinett hat Ende Januar beschlossen, dass der sogenannte “Widerrufsjoker” bei Immobilienfinanzierungen bald passe sein wird. Nach der aktuellen Planung des Gesetzgebers ist ab dem 22.Juni Schluss damit, dass Kunden Verträge zur Finanzierung von Privatgebäuden, die sie zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen hatten, unter Verweis auf mangelhafte oder fehlende Widerrufsbelehrungen stoppen  können. Kunden, welche eine solche Maßnahme geplant haben, sollten also nun die Frist beachten und rechtzeitig fachlichen Beistand anfordern, um ihre Ansprüche prüfen zu lassen.