WIKR Verbraucher brauchen Rechtssicherheit
15. November 2016
Die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie ( WIKR ) , vor allem aber deren nationale Umsetzung, sorgt seit März 2016 für Unmut sowohl bei den Kunden, als auch in der Finanz-u. Immobilienwirtschaft. Die neue Richtlinie sollte vor allem den Verbraucher vor einer Überschuldung schützen. Dieser grundsätzlich gute Ansatz führte aber letztlich dazu, das ganze Personengruppen, insbesondere ältere Bankkunden keine oder nur noch erschwert Kredite bekommen. Diese Hürden erschweren eine Vermögensbildung mit Immobilien oder den altersgerechten Umbau eines Hauses und gehören korrigiert. Hierzu hat sich nun auch Justizminister Heiko Maas dahingehend geäußert, dass das gesamte Themenfeld auf den Prüfstand gehört und das man die Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen Recht, welche der europäische Gesetzgeber bewusst zugelassen hat, nun auch nutzen möchte.