Wohngebäudeversicherung – böse Überraschungen ?

18. Februar 2015
Wer ein Haus kauft, kann die bestehende Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers übernehmen oder diese durch ein außerordentliches Kündigungsrecht aufheben. Beides geht grundsätzlich erst nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Hat der Verkäufer ( Vorbesitzer ) seine Prämien nicht oder nicht vollständig geleistet, so übernimmt der Käufer, sollte er nicht binnen 1 Monats nach Grundbuchumschreibung gekündigt haben, auch die Haftung für die ausstehenden Prämien. Darüber hinaus empfiehlt es sich ohnehin, dass der Versicherungsvertrag rechtzeitig nicht nur bzgl. der Prämienzahlung geprüft wird, sondern auch in Bezug auf den Versicherungsumfang, Aktualität der Versicherungsbedingungen incl. besonderer Ein- und Ausschlüsse.