Aval

Der Begriff Aval stammt aus dem Italienischen avallo und steht für die Unterzeichnung eines Wechsels durch eine zusätzliche Person, die damit ebenso haftet wie der Aussteller des Wechsels.

Bei einem Aval übernimmt somit ein Kreditinstitut eine Bürgschaft oder stellt eine Garantie. Hierbei stellt das Institut keinen Geldbetrag, sondern seine eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Übernimmt das Institut eine Bürgschaft, verpflichtet es sich, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einem Dritten gegenüber einzustehen. Bei einer Garantie steht es für einen bestimmten in der Zukunft liegenden Erfolg ein.