Die Baunebenkosten sind die Kosten, die neben den „eigentlichen“ Baukosten und Kosten für das Grundstück, für Planung und Ausführung des Bauvorhabens auftreten.
Zu den Baunebenkosten (geregelt in § 22 Abs. 2 WertV) gehören:
- Planungskosten für Architekt, Statiker, Ingenieure und Sachverständige
- Gebühren für Baugenehmigungen (Behördliche Gebühren)
- Anfallende Nebenkosten (Telefongebühren, Kopiergebühren etc.)
- Versicherungsgebühren (Bauversicherungen)
- sowie anfallende Finanzierungskosten wie Zinsen, Disagio etc.