Baunebenkosten

Die Baunebenkosten sind die Kosten, die neben den „eigentlichen“ Baukosten und Kosten für das Grundstück, für Planung und Ausführung des Bauvorhabens auftreten.

Zu den Baunebenkosten (geregelt in § 22 Abs. 2 WertV) gehören:

  • Planungskosten für Architekt, Statiker, Ingenieure und Sachverständige
  • Gebühren für Baugenehmigungen (Behördliche Gebühren)
  • Anfallende Nebenkosten (Telefongebühren, Kopiergebühren etc.)
  • Versicherungsgebühren (Bauversicherungen)
  • sowie anfallende Finanzierungskosten wie ZinsenDisagio etc.