Erbbaurecht

Das Erbbaurecht, auch Erbpacht genannt, ist das veräußerliche und vererbbare Recht, auf oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Er wird durch die Verordnung über das Erbbaurecht geregelt.

Ein Erbbaurecht ist in der Regel zeitlich begrenzt (meist 99 Jahre) vergeben. ermöglicht somit einem Bauherrn, ein Haus zu errichten und zu nutzen, ohne selbst ein Grundstück kaufen zu müssen. Dafür zahlt er über die gesamte Nutzungsdauer einen im Voraus festgelegten Erbbauzins an den Eigentümer des Grundstücks. Dieser ist vertraglich festgelegt.

Das Erbbaurecht ist ein “grundstücksgleiches Recht” und kann daher mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet werden. Grundstücke im Erbbaurecht werden meistens von öffentlichen oder privaten Institutionen vergeben, wie Kirchen, Gemeinden, Stiftungen, usw.