Erbbauzins ist das wiederkehrende Entgelt für die Inanspruchnahme eines Erbbaurechts. Es ist an den Grundstückseigentümer zu zahlen und nach §9 Abs. 2 der ErbbauVO nach Zeit und Höhe für die gesamte Laufzeit festzulegen.
Erbbauzins ist das wiederkehrende Entgelt für die Inanspruchnahme eines Erbbaurechts. Es ist an den Grundstückseigentümer zu zahlen und nach §9 Abs. 2 der ErbbauVO nach Zeit und Höhe für die gesamte Laufzeit festzulegen.