Die Löschungsbewilligung ist eine öffentlich beglaubigte Erklärung des Gläubigers (z.B. Kreditgeber). Nach der Rückzahlung des Darlehens wird hiermit der Löschung des Grundpfandrechts (Hypothek oder Grundschuld) zugestimmt.
Die Löschungsbewilligung ist eine öffentlich beglaubigte Erklärung des Gläubigers (z.B. Kreditgeber). Nach der Rückzahlung des Darlehens wird hiermit der Löschung des Grundpfandrechts (Hypothek oder Grundschuld) zugestimmt.