Schuldzinsenabzug

Als Schuldzinsenabzug wird absetzen der Schuldzinsen von der Steuer bezeichnet.

Schuldzinsen, die für ein Darlehen gezahlt werden, das zur Finanzierung einer nicht privat genutzten Immobilie dient, sind unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Der Schuldzinsenabzug wirkt sich auf das zu versteuernde Einkommen aus und kann so zu einer Steuerentlastung führen.