Bei den Tilgungsstreckungskrediten einer Bausparkasse muss der Bausparer im Tilgungsstreckungsfalle nur eine reduzierte Monatsrate erbringen.
Für diesen Teil der Monatsrate richtet die Bausparkasse ein extra Tilgungsstreckungskonto ein. Dieses Konto wird mit einem kapitalmarktabhängigen Zins verzinst und muss später vom Bausparer ebenfalls zurückgeführt werden.
Insgesamt führt dies zu einer Laufzeitverlängerung des Gesamtkredits.