Personalkredit

Als Personalkredit wird ein Kredit oder ein Darlehen bezeichnet, der aufgrund der persönliche Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers vom Darlehensgeber gewährt wird. Vor der Vergabe eines Personalkredits werden das Einkommen, die Vermögenssituation und die Kapitaldienstfähigkeit des Kunden geprüft. Eine dingliche Sicherung (Grundschuld oder Hypothek) erfolgt, im Gegensatz zu Realkrediten, die über Mobilien (Edelmetalle, Handelswaren, Lebensversicherung u.a.) oder Immobilien abgesichert werden, nicht.

Personalkredite können auch durch Bürgschaften anderer Personen (Ausfallbürgschaft und Selbstschuldnerische Bürgschaft), Abtretung von Forderungen (Zessionskredit), oder Remissen (Diskontkredit) gesichert werden.

Personalkredite können auch über Immobilien abgesichert werden, jedoch ist der Beleihungsauslauf dann in der Regel, unter Berücksichtigung vorgehender Rechte, auf 80 Prozent des Beleihungswertes begrenzt.